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Recht StVZO

Pflichten nach StVZO in Deutschland 

Wird in Deutschland (andere Länder können hier eigene Regelungen haben) an einem Fahrzeug eine Leistungssteigerung vorgenommen so erlischt die Betriebserlaubnis. Infolgedessen geht der Versicherungsschutz verloren. Der Betrieb des Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis bzw. Versicherungsschutz ist strafbar. Jegliche Veränderung des Fahrzeugs kann zum Entfallen von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Verkäufer und Garantieansprüchen gegenüber dem Hersteller führen.

Rechtliche Hinweise: 
Nach der StVZO muss für jede Leistungssteigerung auf Basis eines Teilegutachtens eine Abnahmebescheinigung erstellt werden. Die Änderung muss dann bei Ihrer/m Zulassungsstelle/Strassenverkehrsamt in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Für die meisten PKW-Modelle liegen uns entsprechende Teilegutachten vor. Die Kosten für die Abnahmebescheinigung nach §19.3 belaufen sich auf € 77,00. Sie können uns auch Ihren Fahrzeugschein in Kopie als Fax oder per e-mail senden. Die Vorführung bei einer Prüfstelle wie TÜV, Dekra, GÜS oder einer anderen Sachverständigen/Sachverständigenorganisation zur Abnahme der Leistungssteigerung ist dann nicht mehr notwendig! Die Anbaubescheinigung dient zur Vorlage bei Ihrer Zulassungsstelle zur Eintragung. Bei gebraucht erworbenen Geräten betragen die Kosten € 131,30. 
Wird die Eintragung unterlassen führt es zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und - bei Einsatz des Fahrzeuges im Straßenverkehr - zum Verlust des Versicherungsschutzes.

Liegt kein Teilegutachten vor und ist demzufolge keine Anfertigung einer Anbaubescheinigung und folgende Eintragung möglich kann eine solche Eintragung nur über eine Einzelgenehmigung erfolgen. Die Kosten für eine Einzelgenehmigung kann nur über eine Prüforganisation erfragt werden.
Im Übrigen gilt, dass jede Leistungssteigerung Auswirkungen auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer oder auf die Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller haben kann. Wir beraten Sie hierzu gerne.

Die Eintragung für andere Fahrzeuge, wie LKW/BUS/Traktoren und Landmaschinen, ist derzeit nicht möglich.

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