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Rechtliches StVZO und EU-Verpackungsverordnung

Pflichten nach StVZO in Deutschland 

Wird in Deutschland (andere Länder können hier eigene Regelungen haben) an einem Fahrzeug eine Leistungssteigerung vorgenommen so erlischt die Betriebserlaubnis. Infolgedessen geht der Versicherungsschutz verloren. Der Betrieb des Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis bzw. Versicherungsschutz ist strafbar. Jegliche Veränderung des Fahrzeugs kann zum Entfallen von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Verkäufer und Garantieansprüchen gegenüber dem Hersteller führen.

Rechtliche Hinweise: 
Nach der StVZO muss für jede Leistungssteigerung auf Basis eines Teilegutachtens eine Abnahmebescheinigung erstellt werden. Die Änderung muss dann bei Ihrer/m Zulassungsstelle/Strassenverkehrsamt in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Für die meisten PKW-Modelle liegen uns entsprechende Teilegutachten vor. Die Kosten für die Abnahmebescheinigung nach §19.3 belaufen sich auf € 77,00. Sie können uns auch Ihren Fahrzeugschein in Kopie als Fax oder per e-mail senden. Die Vorführung bei einer Prüfstelle wie TÜV, Dekra, GÜS oder einer anderen Sachverständigen/Sachverständigenorganisation zur Abnahme der Leistungssteigerung ist dann nicht mehr notwendig! Die Anbaubescheinigung dient zur Vorlage bei Ihrer Zulassungsstelle zur Eintragung. Bei gebraucht erworbenen Geräten betragen die Kosten € 131,30. 
Wird die Eintragung unterlassen führt es zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und - bei Einsatz des Fahrzeuges im Straßenverkehr - zum Verlust des Versicherungsschutzes.

Liegt kein Teilegutachten vor und ist demzufolge keine Anfertigung einer Anbaubescheinigung und folgende Eintragung möglich kann eine solche Eintragung nur über eine Einzelgenehmigung erfolgen. Die Kosten für eine Einzelgenehmigung kann nur über eine Prüforganisation erfragt werden.
Im Übrigen gilt, dass jede Leistungssteigerung Auswirkungen auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer oder auf die Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller haben kann. Wir beraten Sie hierzu gerne.

Die Eintragung für andere Fahrzeuge, wie LKW/BUS/Traktoren und Landmaschinen, ist derzeit nicht möglich. 

EU-Verpackungsverordnung: Warum versenden wir derzeit nicht in EU-Länder  

Lieferungen ab dem 12.08.2026 sind in andere EU-Länder derzeit leider nicht mehr möglich.
Nach der EU-Verpackungsverordnung PPWR , müssen wir in jedem EU-Land wo wir hin versenden ab den 12.08.2026 einen Bevollmächtigten stellen. Diese Vorgabe können wir weder finanziell noch logistisch stemmen.

Die EU-weit gültige PPWR "Packaging and Packaging Waste Regulation" . Diese Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle bringt nicht nur einen sehr hohen bürokratischen Aufwand mit sich, sondern auch immense Kosten. Als kleines mittelständiges Unternehmen können wir diese Verordnung leider nicht abbilden und müssen den Versand ins europäische Ausland leider einstellen. Einzige Alternative für Sie ist eine Selbstabholung unverpackter Produkte bei uns. Beachten Sie bitte, dass eine Abholung durch Spedition oder einen anderen Transportdienstleister nur möglich ist, wenn wir die Ware ohne jegliche Verpackung an diese übergeben können. Gerne können Sie uns diesbezüglich kontaktieren. 

Mehr dazu können Sie auch in den FAQ`s nachlesen. 

 

 

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