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Anbaubestätigung (oft auch TüV genannt) nach §19.3 StVZo
Ein Teilegutachten liegt vor–die Eintragung ist möglich. Nur in Verbindung mit dem Kauf der KW-unit!

NUR PKW – nicht für Landmaschinen, nicht für LKW. Nur in Verbindung mit dem Kauf der KW-unit!

Ein Teilegutachten liegt vor–die Eintragung ist möglich. Nur in Verbindung mit dem Kauf der KW-unit!
179,00 €
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NUR PKW – nicht für Landmaschinen, nicht für LKW.  Nur in Verbindung mit dem Kauf der... mehr
Produktinformationen "Ein Teilegutachten liegt vor–die Eintragung ist möglich. Nur in Verbindung mit dem Kauf der KW-unit!"

NUR PKW – nicht für Landmaschinen, nicht für LKW.  Nur in Verbindung mit dem Kauf der KW-unit Vmax!

Anbaubestätigung (oft auch TüV genannt) nach §19.3 StVZo dient zur Vorlage bei der Zulassungsstelle zur Eintragung in die Fahrzeugpapiere auf Grundlage eines vorliegenden Teilegutachtens.

Ist nur für PKW möglich die entsprechend gekennzeichnet sind bzw. wo nach der Fahrzeugauswahl im Shop die Anbaubestätigung auch als Zubehör ausgewiesen wird.

Für ca. 80% aller PKW in unserem Programm können wir diesen Service anbieten.
Die Anbaubestätigung kann NUR mit dem Produkt bestellt werden und nicht alleine.

Eine Eintragung bei LKW, Traktoren, Landmaschinen und Booten ist nicht möglich.

Wenn Sie Fragen dazu haben so melden Sie sich bitte und sprechen Sie uns an.

Warum Eintragung?:

Wird die Motorleistung oder die Vmax geändert so muss diese Änderung in die Fahrzeugpapiere übernommen werden. Dies geschieht durch eine sogenannte Eintragung die auf Basis eines Teilegutachtens erfolgt. Liegt ein Teilegutachten vor dann können wir diesen Service anbieten. Liegt uns kein Gutachten vor so kann diese für den Betrieb im öffentlichen Strassenverkehr notwendige Eintragung nicht vorgenommen werden. Nach StVZo ist dann die Betriebserlaubnis erloschen.

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